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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

​ ​von Thomas Block Bauplanung & Energieberatung

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Thomas Block Bauplanung & Energieberatung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2.  Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen im Bereich der Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien. Darüberhinaus können Leistungen für Bauliche Planung und Beratungen bestandteil sein. Dadurch können im geringen umfang auch Handelsänliche Leistungen, wie die weitergabe einer Fremdleistung für den Auftraggeber vom Auftragnehmer entstenen. Leistungen in der beprobung von Asbest und Sanierung sowie der umgang mit Künstlichen Mineralfasern können ebenfalls bestandteil eines Vertrages sein. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Vertrag oder in einem Angebot festgelegt.
  3. Vertragsschluss

    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
    2. Die Annahme des Vertrags kann Schriftlich, z.B. E-Mail oder Postweg, aber als auch als digitale Signatur erfolgen.
    3. Leistungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, aber über das bereits bestätigte Angebot hinausgehen, werden als sofort gültiger Vertragsabschluss bewertet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor mündliche ergänzungen Schriftlich festzuhalten, oder zu bestätigen zu lassen.
    4. Für geringe Vertragssummen unter 1000€ kann auch eine mündliche Beauftragung, ohne schriftliche Bestätigung erfolgen.
  4. Vergütung

    1. Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird am Ende des Vertrages gesondert ausgewiesen.
    2. Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.
    3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an. Sollten durch den Verzug des Auftraggebers Mehrkosten für den Auftragnehmer entstehen sind diese ebenso zu zahlen, zuzüglich eines Zinses von 5%
    4. Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Gerichts- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    5. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum, behält der Auftragnehmer sich das Recht vor die Erbringung von Dienstleistungen ohne vorherige Mahnung einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen können darüber hinaus zurückgefordert oder zurückgezogen werden.
  5. Überlassene Unterlagen

    1. Für Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Auftragnemer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. 
    2. Sollte der Auftrasggeber eine Vergütung nicht zahlen können sämtliche Unterlagen vom Auftragnehmer zurückgefordert werden.
  6. Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Beratungsleistungen notwendig sind. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
  7. Haftung

    1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Ein Rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz aufgrund verlorener Zuschüsse, Leistungen, oder Ähnlichem besteht nicht.
    3. Im Falle einer Nichtzahlung (siehe 4.e.) akzeptiert der Auftraggeber, dass er keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.
  8. Vertraulichkeit

    1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
    2. Sollte der Auftraggeber der weitergabe von Daten, unabhängig von der damit im zusammenhang stehenden Leistung zustimmen, kann eine weitergabe von Daten an Dritte erfolgen.
    3. Zustimmung der Weitergabe der Danken kann mündlich erfolgen.
  9. Datenschutz

    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu verarbeiten.

  10. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  11. Gerichtsstand

    1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hannover.